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1. Allgemeines
Diese Bedingungen liegen den Angeboten von Novacards (Veräußerer) im Verkaufsbereich zugrunde
und gelten in diesem Bereich für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Allgemeine Vertrags- oder Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers (Erwerber) gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen.
Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Zusicherung.
2. Rückgaberecht
Wir garantieren Ihnen ein uneigeschränktes Rückgaberecht auf alle bestellten Waren
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Zur Wahrung der Rückgabe-Frist
genügt es, wenn Sie die Artikel rechtzeitig an uns in der Originalverpackung und
ohne Gebrauchsspuren innerhalb dieser Frist zurück schicken. Die Rücksendung und
Rücknahme erfolgt auf unsere Kosten wenn Sie uns hierüber per Telefon, e-mail oder
Fax informieren und wir die Artikel durch unsere Dienstleister abholen lassen. Nicht
freigemachte oder Rücksendungen durch Dritte wie z.B. die Deutsche Post, können
im Schadensfall nicht akzeptiert werden, da wir das Kosten-/Transportrisiko nicht
vertreten können. Daher senden Sie uns bitte die Rücksendung frei, oder beauftragen
uns mit der Abholung. Auf jeden Fall sollten Sie aber Abhol- oder Einlieferungsquittungen
gut aufbewahren. Die Beträge der zurückgegebenen Artikel gehen Ihnen per
Überweisung oder Scheck zu. Wir behalten uns vor, den Teil der erfahrenen
Wertminderung/Abnutzung von gebrauchten Artikeln einzubehalten.
3. Vertragsabschlüsse (Aufträge)
Mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn eine schriftliche, unterzeichnete
Auftragsbestätigung abgesandt ist. Die Erledigung von Aufträgen bleibt aber auch ohne vorherige schriftliche Bestätigung vorbehalten.
Einkaufsbedingungen des Erwerbers oder Änderungen des Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Veräußerer
gesondert und schriftlich anerkannt werden. Die Angebote des Veräußerers sind freibleibend, Zwischenverkauf ist vorbehalten.
Rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt sind ausschließlich die Geschäftsführer des Veräußerers.
4. Zahlung
Sind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, sind Warenlieferungen und Leistungen brutto prompt
nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Ab einem Warenwert von 5000,00 EUR sind 50% bei Auftragserteilung zu bezahlen
und die restlichen 50% bei Warenübernahme Der Erwerber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstiger vom Veräußerer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
Ist der Erwerber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Veräußerer auf
Erfüllung des Vertrages bestehen und gleichzeitig:
1. die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Leistung der fehlenden Zahlung aufschieben
2. den ganzen noch offenen Rechnungsbetrag in Forderung stellen
3. unter Einräumung einer Nachfrist einen Rücktritt vom Vertrag erklären.
für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 9,75 % p.a. Verzugszinsen als vereinbart.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Erwerbers behält sich der Veräußerer
das alleinige Eigentumsrecht am Kaufsgegenstand vor. Der Erwerber hat den erforderlichen Formvorschriften zur
Wahrung des nachfolgend erklärtem Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
ist der Erwerber verpflichtet das Eigentumsrecht des Veräußerers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu
verständigen. Bereits gelieferte Ware muss an den Veräußerer zurückgestellt werden und Ersatz für die eingetretene
Wertminderung geleistet werden. Teilweise Fertiggestellte Ware wird dem Erwerber unter alliquoter Anrechnung des
Verkaufspreises zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers
aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch für diejenigen Waren,
auf deren Lieferung eine Zahlung des Käufers ausdrücklich bezogen wird. Bei laufender Rechnung sichert
das vorbehaltene Eigentum unsere jeweilige Saldoforderung.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und zu seinen normalen
Geschäftsbedingungen solange, wie er nicht in Verzug ist, weiterzuveräußern. Er ist in diesem Falle
verpflichtet, sich gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der vorbehaltenen Ware bis zur vollständigen
Bezahlung durch diese vorzubehalten. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen, darf der Käufer ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht vornehmen.
Bei Verzug des Käufers oder bei einer erheblichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir
ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig zu veräußern. Der
Käufer ist verpflichtet, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme
an der in unserem Eigentum stehenden Ware zu gestatten.
c) Der Käufer tritt uns hiermit alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche
gegen seine Kunden unter Einschluss aller Nebenrechte zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehende Ansprüche ab.
Der Käufer wird ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Bei Verzug
des Käufers oder wenn ein Konkurs- oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Ausgleichsverfahren beantragt
oder eröffnet wird, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und zu verlangen, dass der Käufer
uns sämtliche abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, insoweit die zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Sollte ein Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot bestehen, ist dies durch den Käufer vor Abschluss
des Weiterverkaufs unverzüglich an uns mitzuteilen. können durch den Käufer nicht ausreichende anderweitige
Sicherheiten für unsere Forderungen gegeben werden, sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung
der von uns gelieferten Waren an diejenigen Abnehmer, die auf Abtretungsverboten bestehen, zu untersagen.
d) Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Auforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und hinsichtlich
der an uns abgetretenen Forderungen zu geben. Sollte ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen
Forderungen erfolgen oder drohen, hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung
unserer Rechte zu unterstützen. Er ist verpflichtet, seinerseits alle notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung
unserer Rechte zu ergreifen.
e) Sofern der Wert der für uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt,
sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherungen freizugeben.
6. Pläne und Unterlagen
Sämtliche in den Unterlagen des Veräußerers enthaltenen Angaben über Gewichte, Ma?e, Preise, technische Daten,
etc. sind verbindlich. Jedoch nur wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Änderungen
die dem Fortschritt und Nutzen der Technologie dienen sind vorbehalten. Pläne, Skizzen und sonstige technische
Unterlagen bleiben ebenso wie Muster und Kataloge Eigentum des Veräußerers und stehen unter Schutz der
geltenden gesetzlichen Bestimmungen. für WiederverKäufer gilt bei Auflösung der geschäftlichen Beziehung
mit Novacards, ein sofortiges retournieren allfälliger Verkaufshilfen und Unterlagen, demnach ist die
Verbreitung, Benützung oder Vervielfältigung dersolchen in Printmedien- und / oder Elektronischer Form
ohne schriftlicher Genehmigung durch Novacards untersagt.
7. Verpackung
Die Verpackung erfolgt in üblicher Weise um Transportbeschädigungen unter normalen Transportbedingungen zu vermeiden.
8. Preise und Lieferung
Mangels anderer Vereinbarung gelten die Preise ab Firma, inklusive Verpackung, excl. Frachtspesen.
Ist "Zustellung" vereinbart verstehen sich die Preis ohne Abladen und Vertragen.
Die Lieferung der Waren erfolgt ohne Versicherungsschutz.
Unsere Listenpreise sind freibleibend und unverbindlich.
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern wir nicht einen bestimmten Liefertermin
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt haben. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn
die Sendung bis zum Ablauf der Frist abgegangen ist oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt
wurde. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.
Der Versand von Lieferungen mit einem geringeren Nettowarenwert als 600,00 EUR erfolgt auf alle Fälle unfrei.
Reparaturen werden nur als frei Haus-Sendungen entgegengenommen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Wird uns die Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches
liegende Umstände unmöglich, so verschiebt sich der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer, die dem
Umfang des Hindernisses entspricht, es sei denn, die Leistung ist endgültig unmöglich. Als höhere
Gewalt gelten insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, Explosion, Streik, Aussperrung,
Energiestörungen, Ausfall von Transportmöglichkeiten, Verknappung von Material, etc. Unerheblich ist,
ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Vor- oder Zulieferer eintreten. Im Falle der Verlängerung
der Lieferfrist ist der Käufer, nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Leistung,
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei endgültiger unmöglichkeit oder bei Unvermögen aus den oben
genannten Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder die Unmöglichkeit der Leistung auf einem Umstand,
den wir zu vertreten haben, steht dem Käufer - im Falle des Verzugs jedoch erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens
4 Wochen - ein Rücktrittsrecht bezüglich aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf noch nicht versandbereit
gemeldet sind. Weitergehende Ansprüche wie SchadenersatzAnsprüche wegen verspäteter Lieferung oder NichtErfüllung,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft i.Sinne. von $ 343 HGB, haften wir bei Vorsatz
oder groben Verschulden in voller Höhe. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausgeschlossen,
ebenso in jedem Fall die Haftung für mittelbare Schäden.
9. Versand und Gefahrübergang
9.1 Die Gefahr geht, wenn nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, zu dem
Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers.
9.2 Wird der Versand der Ware durch Umstände verzögert, die vom Käufer zu vertreten sind, geht die
Gefahr auf diesen über, sobald die Ware versandbereit ist. Wir sind nicht verpflichtet,
die Ware für den Versand zu versichern.
10. Gewährleistung
10.1 Begriffsbestimmung
Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, welche bereits im Augenblick der übergabe vorhanden waren,
auch wenn sie erst später aufgetreten sind. Die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von
GewährleistungsAnsprüchen beträgt bei beweglichen Sachen 12 Monate ab, übergabe.
Diese Frist wird nachfolgend Garantiefrist genannt.
10.2 Mangel innerhalb der Garantiefrist
Wird innerhalb der Garantiefrist ein Mangel festgestellt und behoben, so gilt für den behobenen
Mangel keine neue Garantiefrist.
Wird eine oder werden mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllt, erlischt der Gewährleistungsanspruch.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen Ansprüchen und Streitfragen aus oder im Zusammenhang mit einer
Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag das für Handelssachen zuständige Gericht in Hamburg/Deutschland. Wir sind
jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.
für die Auslegung dieses Vertrages ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
12. Sonstiges
Dieser Auftrag oder einzelne Ansprüche daraus können ohne unsere schriftliche Einwilligung weder
ganz noch teilweise abgetreten oder auf einen anderen übertragen werden. Sollte eine Bestimmung dieser
Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, eine der ungültigen Bestimmungen
wirtschaftlich nahe kommende Regelung zu treffen. Die vorstehenden Vertragsbestimmungen können nur in
schriftlicher Form abgeändert werden. Auch diese Schriftformvereinbarung kann nur schriftlich geändert werden.
Novacards
Shopinhaber: Claudia Passalenti
Koenig- Heinrich- Weg 171
D-22455 Hamburg
Tel. +49 40 - 040 5 55 46 81
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Internet: www.novacards.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Claudia Passalenti
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: 5457304821
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